Allgemeine Geschäftsbedingungen 
§ 1 Allgemeines 
Für Rechtsgeschäfte mit Patienten gelten ausschließlich unsere Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen. Diese können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. 
Die Praxis für Podologie Engelskirchen Birgit Zander behält sich Änderungen ihrer 
Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen 
Preisliste. Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.
§ 2 Terminvereinbarungen 
Bei einer Terminabsprache mit der Praxis für Podologie Engelskirchen Birgit Zander kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 BGB zustande. 
Terminvereinbarungen können jederzeit persönlich oder per Telefon vorgenommen werden. 
Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden 
Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Patienten gewünschte 
Kürzung der Behandlung während des Termins, können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es wird der Behandlungspreis gemäß Buchung fällig. 
§ 3 Terminverschiebungen/-absagen und Stornogebühren 
Die Praxis für Podologie Engelskirchen BirgitZander ist eine Bestellpraxis. Für den Patienten wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Deshalb beachten Sie bitte: Terminabsagen  müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sie können per E-Mail, durch Fax oder telefonisch vorgenommen werden. An den Wochenenden kann eine Absage auch auf unseren Anrufbeantworter erfolgen. 
Sollte der Patient nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen, ist eine Ausfallgebühr gemäß § 615BGB in Höhe von 64,35 Euro zu entrichten.
§ 4 Gutscheineinlösung 
Zum Einlösen eines Gutscheines muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein nicht auf eine bestimmte Behandlungsanzahl ausgestellt, sondern auf einen Euro-Betrag, wird das Entgelt für eine Behandlung bei Nichterscheinen von dem Gutscheinbetrag abgezogen.
§ 5 Hausbesuche 
Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn der Patient durch eigene krankheitsbedingte Unfähigkeit daran gehindert ist, das Haus zu verlassen. Hausbesuche werden nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten unserer Praxis durchgeführt. Eine Verpflichtung seitens der Praxis zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht. 
Wird der Patient bei einem Hausbesuchstermin nicht angetroffen, wird die Ausfallgebühr plus zzgl. der Hausbesuchspauschale fällig.
 
§ 6 Podologische Behandlung mit Heilmittelverordnungen 
Die rechtliche Grundlage für eine solche Behandlung ist ein „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen". Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Für nicht eingehaltene Termine fällt demnach ebenfalls die Ausfallgebühr an (§252 und §§ 611 ff BGB), die privat beglichen werden muss.
 § 7 Anfertigung von Hilfsmitteln 
Werden zwischen dem Patienten und der Praxis für Podologie Engelskirchen Birgit Zander Vereinbarungen über die Anfertigung von podologischen Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthesen) getroffen, wird der Preis des Hilfsmittels auch fällig; auch dann, wenn sich der 
Patient im Nachhinein gegen diese Therapie entscheidet.
§ 8 Datenschutz 
Uns übermittelte personen-bezogene Daten verwenden wir ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung. Wir versichern, Ihre Daten nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
§ 9 Haftungsausschluss 
Die Praxis für Podologie Engelskirchen Birgit Zander 
informiert die Patienten im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des Ermessensspielraumes möglicherweise auftretenden Folgen. Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen werden durch uns in der Karteikarte dokumentiert.
Eine Behandlung am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es auch bei sorgfältigen Arbeiten zu Gewebeläsionen kommen. 
Die Praxis für Podologie Engelskirchen Birgit Zander übernimmt keine Haftung, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Patienten gelieferten Informationen zurückzuführen ist und diese sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.
§ 10 Gerichtsstand 
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Praxis für Podologie Engelskirchen Birgit Zander. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Gummersbach, NRW. 
Ihre Praxis für Podologie Engelskirchen 
Birgit Zander